Bei medizinischen Notfällen kommt es auf schnelle Hilfe an. Doch als eine hochschwangere Frau aus Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2017 Schmerzen hat und mit ihrem Partner den Notruf wählt, dauert es eine ganze Weile, bis ein Notarzt bei ihnen ist. Ihr Kind kommt in der Nacht per Not-Kaiserschnitt im Krankenhaus mit einer Hirnschädigung zur Welt. Es hatte nicht genug Sauerstoff bekommen und stirbt ein Jahr später an den Folgen. Dem tragischen Fall hat sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewidmet. Denn die Eltern des verstorbenen kleinen Jungen zogen nach dem folgenschweren Abend gegen fünf umliegende Landkreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht. Sie werfen den Leitstellen vor, sie hätten sofort einen Notarzt losschicken müssen und kritisieren, dass Informationen beim Austausch zwischen den Disponenten verloren gingen. Diese hätten dadurch ihre Amtspflichten verletzt. Die Eltern fordern vor Gericht daher Schadenersatz und Schmerzensgeld - hatten damit bisher aber keinen Erfolg. Das Meldebild habe nicht auf eine sofortige Entsendung eines Notarztes hingewiesen, entschied zuletzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG). Auch bei der Weiterleitung der Notfallmeldungen hatten sie keine Einwände. Diese hätte den «Schaden» auch nicht verursacht. Die letzte Hoffnung der Kläger: Karlsruhe. Am höchsten deutschen Zivilgericht konnten sie sich nun erfolgreich gegen die Klageabweisung des OLG wehren. Die Entscheidung der Kollegen im Norden begegne «in vielerlei Hinsicht Bedenken», sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Unter anderem kritisierte er, dass bei der heiklen Thematik kein Sachverständigengutachten eingeholt worden war. Der dritte Zivilsenat hob das OLG-Urteil auf und verwies es zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat zurück. Die gesamte Situation - von der Schwangerschaftskomplikation, über das Verhalten der Rettungskräfte bis zum Verlust ihres Jungen - erscheine ihnen noch immer unwirklich, teilten die Kläger vor der Verhandlung über ihren Anwalt mit. Ein medizinischer Notfall könne jedem passieren, sagen sie. Diesmal seien sie es gewesen. «Doch alles, was danach geschah, hätte uns nicht passieren dürfen – und sollte auch in Zukunft niemand anderem passieren.» Das Gefühl des «Nicht-Glauben-Könnens» werde sie für immer begleiten, sagen die Kläger, die anonym bleiben wollen. «Ebenso wie der Schmerz darüber, unseren wunderbaren Jungen zu vermissen und das Leben, das wir mit ihm hätten haben können». Die Zeit heile das nicht - sie lindere es nicht einmal. Für das weitere Verfahren gab der Karlsruher Senat dem OLG gleich einige Hinweise mit - eine sogenannte «Segelanweisung». So soll sich das Gericht - falls es schuldhafte Amtspflichtverletzungen der Leitstellen feststellt - auch fragen, ob diese den gesundheitlichen Schaden des Kindes verursachten. Falls Amtspflichten grob vernachlässigt wurden, könne die Beweislast demnach umgekehrt werden: Dann läge es an den beklagten Städten und Landkreisen zu beweisen, dass die Fehler der Notfall-Disponenten nicht zu dem Schaden führten.Letzte Hoffnung Karlsruhe
Kläger: Gefühl des «Nicht-Glauben-Könnens»
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