3. Dezember 2025 / Aus der Welt

Fall Fabian - Haftbefehl gegen Tatverdächtige bestätigt

Anfang November kam im Fall des getöteten achtjährigen Fabian eine Tatverdächtige in Haft. Nun wurde der Haftbefehl durch ein Gericht geprüft.

Nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der Haftbefehl bestätigt wurde.
Veröffentlicht am 3. Dezember 2025 um 15:29 Uhr

Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen die Tatverdächtige bestätigt. «Die Beschuldigte bleibt weiter in Haft», sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin.

Der Termin ging auf einen Antrag des Anwalts der Beschuldigten, Andreas Ohm, zurück. Den Haftgründen lägen nur Indizien zugrunde, hatte er den Antrag begründet. Der Anwalt kündigte an, gegen die Entscheidung beim Landgericht Rostock Beschwerde einzulegen. «Man hätte es aus meiner Sicht anders vertreten können, wenn nicht sogar vertreten müssen, weil ich nach wie vor überzeugt bin, dass ein dringender Tatverdacht eben nicht gegeben ist», sagte der Anwalt.

Fabian verschwand vor fast zwei Monaten

Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.

Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.

Zuletzt hatte Nowack auf den Umfang der Ermittlungen verwiesen. Von «fast 1.000 Spuren, die ausgewertet werden müssen», hatte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft gesprochen. «Wir haben zwar priorisiert. Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse.» Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. «Zu den Ermittlungsergebnissen kann ich momentan noch keine Angabe machen.»


Bildnachweis: © Bernd Wüstneck/dpa
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