20. Februar 2026 / Aus der Welt

Freundin starb am Großglockner - Alpinist verurteilt

Sie kroch zuletzt nur noch auf allen Vieren, er suchte Hilfe – zu spät: Warum der Richter den erfahrenen Alpinisten für den Tod seiner Partnerin verantwortlich macht.

Der Freund der Toten beteuerte seine Unschuld.
Veröffentlicht am 20. Februar 2026 um 03:00 Uhr

Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels. Sie blieb dort allein zurück, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen. 

Frau konnte zuletzt nur mehr kriechen

Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. «Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod», sagte der Richter. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen.

Der Angeklagte habe seine Freundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, sagte der Richter. Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen.

Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. «Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück», sagte er.

Alpinist sieht sich als unschuldig

Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an das Gericht gewandt. Er wolle sagen, «dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist». Er bekannte sich aber nicht schuldig.

Der Mann betonte, dass seine Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. «Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen», sagte der 37-Jährige. Aus Sicht des Richters lag jedoch ein großer Teil der Verantwortung bei dem deutlich erfahreneren Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen.

«Absolut inkompetent»

Im Prozess sagte auch ein Alpin-Sachverständiger aus. Einerseits bewertete er den Angeklagten als äußerst leistungsstarken und erfahrenen Bergsteiger. Andererseits zählte er viele Fehler des Mannes auf, dessen Alpin-Kenntnisse aus der Praxis und aus Online-Videos stammen. «Nicht angemessen», «unverständlich», «absolut inkompetent» - so beschrieb der Experte die mangelhafte Kommunikation des Angeklagten mit Rettungskräften und dessen mangelnde Seiltechnik.

Ex-Freundin: Wurde auch am Großglockner allein gelassen

Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. «Dann war er auf einmal weg», sagte sie. «Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte», schilderte die Zeugin.

Der Richter sagte, der 37-jährige habe offenkundig enorme Schwierigkeiten, mit dem Unterschied zwischen seinen hohen Fähigkeiten und den Fähigkeiten anderer Menschen umzugehen. «Weitergehen um jeden Preis» - so umschrieb der Jurist die Einstellung des Angeklagten.


Bildnachweis: © Expa/Erich Spiess/APA/dpa
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