29. Juni 2026 / Aus der Welt

Lebenslang nach Strangulation mit Schal vor fast 42 Jahren

DNA-Spuren, neue Ermittlungen und ein Geständnis: Wie ein jahrzehntealter Fall in Aschaffenburg vor Gericht aufgearbeitet wird – und warum es Mord gewesen sein soll.

Der Angeklagte hat sich bei der Familie des Opfers entschuldigt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 29. Juni 2026 um 12:30 Uhr

Mehr als vier Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der 67-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer getötet zu haben. «Ich bereue es sehr», hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort vor der Strafkammer gesagt und von einer spontanen Tat gesprochen. 

Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten. 

«Die Tat wäre dem Angeklagten auch ohne das Geständnis nachzuweisen gewesen», sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs in seiner Urteilsbegründung. «Für die Geschädigte Maria Köhler bestand keine Chance, sich zu wehren.» Sie sei vier bis fünf Minuten mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert worden. Das Motiv des Mannes habe allerdings nicht sicher geklärt werden können. Die Kammer geht nicht von einer spontanen Tat aus. Das Urteil wegen Mordes aus Heimtücke ist noch nicht rechtskräftig. 

Anklage sieht Mord als erwiesen an

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 67-Jährige unter anderem aus Wut und Eifersucht die junge Frau erdrosselte. «Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt», sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh in seinem Plädoyer. Der Mann habe die Trennung vom Opfer nicht akzeptiert. Bundschuh wertete die Tat als Mord - aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen - zu ahnden mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe. 

Der Nebenklagevertreter, der die beiden Schwestern der Getöteten vertrat, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Für die Verteidigung war es Totschlag 

Die Verteidigerin des 67-Jährigen, Diane Waterstradt, sagte: «Ich gehe nicht davon aus, dass mein Mandant einen Mord begangen hat.» Vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden. Der Verdächtige sei zu der jungen Frau gegangen, um mit ihr zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen. 

«Dann hat mein Mandant spontan an dem Schal gezogen, den Frau Köhler getragen hat.» Waterstradt beantragte einen Freispruch, aus ihrer Sicht war es Totschlag und dieser ist verjährt.

Angst vor Entdeckung

Der staatenlose Verdächtige war nach der Tat in die Türkei geflogen und jahrzehntelang unauffindbar. Mitte 1998 reiste er den Ermittlern zufolge unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein - zusammen mit seiner neuen, deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet hatte. In Aschaffenburg lebte er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. 

Der 67-Jährige hat keine Staatsangehörigkeit. Er hat seine türkische Staatsangehörigkeit verloren, weil er sich dem türkischen Militärdienst verweigerte.

Neue Ermittlungen seit Ende 2024

Ende 2024 hatten sich Altfall-Ermittler der Polizei das ungelöste Verbrechen wieder vorgenommen und den Angeklagten schließlich in der Türkei aufgespürt. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Experten hatten zuvor DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern können - die DNA des Angeklagten. 

Nur Mord verjährt nicht

So viele Jahrzehnte nach dem Verbrechen galt es für die Ermittler, dem Verdächtigen einen Mord nachzuweisen. Alle anderen Taten wie Totschlag sind mittlerweile verjährt.


Bildnachweis: © Daniel Löb/dpa
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