7. Mai 2026 / Aus der Welt

Prozess um Vergewaltigung: «Sein Kick war das Bewusstlose»

Vor ein paar Wochen erst wurde in München ein Mann zu langer Haft verurteilt, weil er seine Freundin betäubt und vergewaltigt hat. Jetzt hat dort ein Prozess um ähnliche Vorwürfe begonnen.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Veröffentlicht am 7. Mai 2026 um 15:08 Uhr

«Er stand einfach drauf, wenn man hart betrunken war, fast an der Grenze zur Bewusstlosigkeit», hatte sie bei der Polizei ausgesagt. «Sein Kick war das Bewusstlose.» Ihr früherer Freund steht nun wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der ehemalige Notfallsanitäter seine damalige Partnerin und ein junges Mädchen betäubte, um sich an ihnen zu vergehen. Auch einer Kollegin soll er laut Anklage heimlich ein Beruhigungsmittel verabreicht haben. 

Der 28-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er habe zwar aussortierte Medikamente von der Arbeit mitgehen lassen, sagte der Angeklagte aus Garmisch-Partenkirchen im Prozess vor dem Landgericht München II - die habe er aber selbst genommen, weil es ihm nach dem Krebstod seiner Mutter schlecht ging, er Stress bei der Arbeit hatte und nachts nicht habe schlafen können. Er habe sie nicht heimlich anderen verabreicht. 

Angeklagter soll 16-Jährige missbraucht haben

Hinter den Vorwürfen einer zur mutmaßlichen Tatzeit 16-Jährigen vermute er verletzte Gefühle, weil er kein Interesse an ihr gehabt habe. Er habe lediglich Zeit mit ihr verbracht, weil er ihr habe helfen wollen und es für ihn ein Verhältnis «großer Bruder, kleine Schwester» gewesen sei. 

Seine Anwälte legten in einem Brief, aus dem eine Gutachterin vor Gericht zitierte, nahe, die junge Frau habe sich dann mit der Ex-Partnerin des Mannes zusammengetan, um ihm mit den Vorwürfen zu schaden. 

«Man sieht sich immer zweimal im Leben», habe die Teenagerin zu ihm gesagt. «Das werde ich schon bereuen, was ich gemacht habe.»

Auch die Betäubung seiner früheren langjährigen Freundin bestreitet der 28-Jährige. Zwar habe er es attraktiv gefunden, wenn seine Partnerin betrunken gewesen sei, weil er sich dann habe um sie kümmern können. Beruhigungsmittel verabreicht habe er ihr aber nie - nur einmal habe er ihr heimlich eine Tablette gegen Übelkeit in ihre Limonade geworfen, weil ihr auf ihrer Geburtstagsparty schlecht gewesen sei. Auch dieser Fall ist angeklagt, ein Freund erwischte ihn dabei. 

Allerdings habe er oft Trinkspiele mit ihr gespielt, um sie zum Konsum von Alkohol zu animieren, räumt der Angeklagte ein. Das sei ihm, der sich laut Ermittlern regelmäßig Videos von völlig betrunkenen Frauen im Internet ansah, heute unangenehm. Inzwischen sei er seit vielen Jahren mit einer anderen Frau zusammen und wisse selbst nicht, was ihn damals dazu bewegte. Das Ganze sei ihm so unangenehm, dass er inzwischen Partys verlassen müsse, wenn er dort betrunkene Frauen sieht. 

Vom mutmaßlichen Missbrauch seiner früheren Freundin soll er Fotos gemacht haben. Der Angeklagte aus Garmisch-Partenkirchen betonte, die Bilder seien mit ihrem Einverständnis gemacht worden, die Handlung darauf sei einvernehmlich gewesen. «Sie hat da nachweislich nicht geschlafen.»

Betäubte er eine Kollegin? 

Eine dritte Frau, die der Mann nach Angaben der Ermittler betäubt haben soll, ist eine frühere Kollegin aus dem Rettungsdienst. In ihrem Fall ist er nicht wegen eines sexuellen Übergriffs angeklagt. 

Beispielsweise sowohl im Chinesischen als auch im Französischen gibt es inzwischen eine eigene Bezeichnung für diese Art des Verbrechens. «Soumission chimique» bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung. Erst kürzlich hatte das Landgericht München I einen Studenten aus China, der eingeräumt hatte, seine Freundin wiederholt narkotisiert, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt. 

Weltweit bekannt wurde der Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. 

Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage für den Prozess gegen den früheren Sanitäter angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 11. Juni fallen.


Bildnachweis: © Malin Wunderlich/dpa
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