10. Februar 2026 / Aus der Welt

Rulantica-Prozess: Eltern erheben Vorwürfe gegen Europa-Park

Im Rulantica-Prozess stehen Vorwürfe gegen das Personal im Raum. Warum die Eltern meinen, die Tat hätte verhindert werden können.

Was ist an den Vorwürfen der Eltern gegen den Europa-Park dran?
Veröffentlicht am 10. Februar 2026 um 09:41 Uhr

Nach dem mutmaßlichen Verschwinden und dem sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica erheben die Eltern Vorwürfe gegen den Europa-Park. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem Augustabend an das Personal des Bades gewandt und um Hilfe gebeten, sagte Rechtsanwalt Thorsten Schulte-Günne, der das Kind im laufenden Prozess gegen den mutmaßlichen Täter in der Nebenklage vertritt. 

Der Europa-Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. 

Keine Durchsagen, keine Hilfe?

Es seien weder Durchsagen gemacht worden, noch habe die Aufsicht die Videoaufnahmen gesichtet oder die Security alarmiert, sagte Schulte-Günne der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Kasse am Ausgang sei nicht informiert worden. So habe es dem angeklagten mutmaßlichen Täter gelingen können, das Bad mit der Sechsjährigen zu verlassen.​

«Hätte das Personal seine Pflichten nicht verletzt, wäre es möglicherweise gar nicht erst zu der Tat gekommen», sagte Schulte-Günne am Rande des Prozesses.

Angeklagter: «Bereue sehr, dass das geschehen ist»

Vor dem Landgericht Freiburg hatte der angeklagte 31-Jährige am Montag gestanden, das Mädchen aus dem Erlebnisbad gelockt und in einem Maisfeld sexuell missbraucht zu haben. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», ließ der Rumäne über seinen Anwalt erklären. Zu Details und offenen Fragen will er sich im Laufe des Prozesses äußern. 

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer hatten sich zuvor auf einen Strafrahmen verständigt. Wahrscheinlich ist nun laut dem Vorsitzenden Richter eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis. Den Eltern des Opfers wurde zum Schutz des Kindes eine Aussage hinter verschlossenen Türen gestattet.

Hintergrund des Falls

Der Fall sorgte im Sommer 2025 bundesweit für Entsetzen: Das Mädchen wurde Stunden später mehrere Kilometer entfernt in einem Wald entdeckt – verletzt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach dem Vorfall hatte der Europa-Park Sicherheitsmaßnahmen angekündigt.


Bildnachweis: © Philipp von Ditfurth/dpa
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