Wegen des Todes ihres Neugeborenen ist eine 38-Jährige vom Landgericht Erfurt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach die Angeklagte des Totschlags im minderschweren Fall für schuldig. Neben der zweijährigen Strafe – ausgesetzt zur Bewährung – muss sich die Frau aufgrund ihrer instabilen Persönlichkeit wegen einer Borderlinestörung einer Therapie unterziehen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau im Oktober 2023 im Weimarer Land allein in der heimischen Badewanne ein lebensfähiges und gesundes Mädchen zur Welt brachte, das anschließend erstickte beziehungsweise im Wasser ertrank. Der Vorsitzende Richter Markus von Hagen sprach von einem tragischen Fall und einer schwierigen Entscheidung. Die Schwangerschaft hatte sie verheimlicht. Sie habe aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung und ihres geringen Selbstwertgefühls Angst gehabt, ihren Partner zu enttäuschen und die Beziehung zu verlieren, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall gefordert – die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Säugling stirbt in Badewanne – Bewährungsstrafe für Mutter
Eine Mutter bringt ihr Kind heimlich zur Welt – das Neugeborene stirbt. Warum das Gericht auf Bewährung entschied und eine Therapie anordnete.
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