13. Oktober 2025 / Aus der Welt

Schumacher-Erpressung erneut vor Gericht

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hatte das Amtsgericht Wuppertal drei Männer schuldig gesprochen. Neun Monate später beginnt das Berufungsverfahren.

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher ist Berufung eingelegt worden. Das Verfahren beginnt Mitte November. (Archivbild)
Veröffentlicht am 13. Oktober 2025 um 15:27 Uhr

Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher wird ab Mitte November in der nächsten Instanz aufgerollt, nachdem sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Angeklagten Berufung eingelegt haben. 

Ab dem 14. November seien insgesamt fünf Verhandlungstermine bis Anfang Dezember angesetzt, teilte das Landgericht Wuppertal mit. Ziel der Familie Schumacher sei es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter verurteilt werde, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. 

Das ist der Hintergrund des Verfahrens

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden. 

Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.

Das war das Urteil des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Wuppertal hat den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldauflage. 

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt. «In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt», hatte Corinna Schumacher zur Berufung der Familie im Februar mitgeteilt.


Bildnachweis: © Oliver Berg/dpa
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