Die spanische Justiz hat das Ermittlungsverfahren gegen Schlager-Weltstar Julio Iglesias wegen fehlender Zuständigkeit eingestellt. Entsprechende Berichte spanischer Medien bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Nationalen Gerichtshof in Madrid auf Anfrage. Das Verfahren war eingeleitet worden, nachdem zwei frühere Angestellte Anzeige gegen Iglesias wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe und Gewaltanwendung erstattet hatten. Beide Frauen waren in den Häusern des Sängers in der Dominikanischen Republik und auf den Bahamas angestellt. Der 82 Jahre alte Sänger hatte die Vorwürfe vehement zurückgewiesen und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die spanischen Gerichte seien nicht zuständig. Daher sei die Staatsanwaltschaft des Nationalen Gerichtshofs nicht befugt, die Voruntersuchung der gemeldeten Ereignisse durchzuführen, schrieb die spanische Zeitung «La Vanguardia». Weder seien die genannten möglichen Straftaten in Spanien begangen worden, noch hätten die Klägerinnen oder der Beschuldigte ihren Wohnsitz im Inland. Ob sich die beiden Frauen - eine Kolumbianerin und eine Brasilianerin - nun an die Justiz in den Ländern richten, in denen die möglichen Straftaten begangen wurden, war zunächst unbekannt. Die Anschuldigungen waren am Dienstag vergangener Woche von der spanischen Digitalzeitung «elDiario.es» und dem spanischsprachigen US-TV-Sender Univisión Noticias nach einer gemeinsamen dreijährigen Recherche veröffentlicht worden. Die mutmaßlichen Taten sollen sich demnach im Jahr 2021 in zwei Villen von Iglesias in Punta Cana in der Dominikanischen Republik sowie in Lyford Cay auf den Bahamas ereignet haben. In den vergangenen Jahren war es um Iglesias still geworden. Der Madrilene lebt seit Langem zurückgezogen in der Karibik. Bereits seit 2019 meidet er öffentliche Auftritte.Justiz in der Karibik wäre zuständig
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Spaniens Justiz stellt Verfahren gegen Julio Iglesias ein
Nach Vorwürfen ehemaliger Angestellter stellt Spaniens Justiz das Verfahren gegen Julio Iglesias ein. Die Gerichte sehen sich nicht zuständig für die mutmaßlichen Taten im Ausland.
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