19. Juli 2025 / Aus der Welt

Tod in Venedig: Millionen-Entschädigung für deutsche Familie

Bei einer Gondelfahrt in Venedig kommt 2013 ein Urlauber aus Baden-Württemberg ums Leben. Jetzt entscheidet ein Berufungsgericht, dass die Familie entschädigt wird.

Eine Gondel an der Rialtobrücke in Venedig. In der Nähe der berühmten Brücke geschah 2013 das Unglück. (Symbolfoto)
Veröffentlicht am 19. Juli 2025 um 17:04 Uhr

Mehr als zehn Jahre nach dem Tod eines deutschen Touristen bei einer Gondelfahrt in Venedig hat dessen Familie eine Entschädigung in Millionenhöhe zugesprochen bekommen. Die Frau und die Kinder sollen nach Berichten der italienischen Nachrichtenagentur Ansa und der Lokalzeitung «Il Gazzettino» insgesamt vier Millionen Euro erhalten. In erster Instanz waren sie noch leer ausgegangen. 

Die Witwe bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage, dass das vorige Urteil aufgehoben wurde. Zur genauen Höhe der Entschädigung äußerte sie sich nicht. Der genannte Betrag von vier Millionen Euro sei jedoch zu hoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist, dass das Verfahren in einer höheren Instanz weitergeht.

Unglück an der Rialtobrücke

Der 50 Jahre alte Mann aus Baden-Württemberg hatte im August 2013 mit seiner Frau und drei Kindern im Alter zwischen damals vier und zehn Jahren Urlaub gemacht. Die Familie unternahm auch eine Gondelfahrt auf dem Canal Grande. Dabei stieß die Gondel in der Nähe der berühmten Rialtobrücke mit einem der Vaporetto-Schiffe zusammen, die in Venedig als öffentliche Transportmittel in den Kanälen unterwegs sind. 

Der Mann, ein Jura-Professor und Richter, fiel ins Wasser und wurde zwischen Pier und Schiff so unglücklich eingequetscht, dass er an seinen Verletzungen starb. Eine Tochter wurde ebenfalls verletzt. Der Gondoliere gab damals an, die Kontrolle über das Boot verloren zu haben, weil er anderen Booten und Gondeln an der Brücke ausweichen wollte.

Verkehrsbetriebe sollen mehr als die Hälfte zahlen

Das Berufungsgericht verurteilte den Berichten zufolge nun die städtischen Verkehrsbetriebe, die für den Betrieb der Schiffe auf den Kanälen zuständig sind, zu 2,2 Millionen Euro Entschädigung. Die anderen 1,8 Millionen sollen zwei Bootsfahrer zahlen. In erster Instanz hatte ein Gericht 2018 die Entschädigungsforderung noch verworfen.

Dem Zivilprozess um die Entschädigung waren bereits Strafverfahren vorausgegangen. Im Juni 2015 wurden drei Vaporetto-Fahrer und der Fahrer eines Wassertaxis wegen grob fahrlässigen Verhaltens bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie sich gegenseitig behindert und damit den Unfall verursacht hätten. In einem späteren Verfahren wurde auch ein Gondoliere verurteilt.


Bildnachweis: © Christoph Sator/dpa
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