22. April 2026 / Aus der Welt

Wirt beantragt EU-weite Ausschreibung für zwei Wiesn-Zelte

In München sorgt die Forderung eines Wirts für Furore: Die Oktoberfest-Zelte sollen europaweit ausgeschrieben werden. Was könnte das für Tradition und Brauchtum auf der Wiesn bedeuten?

Soll das traditionsreiche Schottenhamel-Festzelt, seit 150 Jahren in Familienhand, europaweit ausgeschrieben werden? (Archivbild)
Veröffentlicht am 22. April 2026 um 14:12 Uhr

Ein Münchner Wirt greift die Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte an – und stellt damit erstmals die bisherige Praxis grundsätzlich infrage. Der Gastronom will erreichen, dass sich die Stadt München bei der Zuteilung zweier zentraler Festzelte künftig nach europäischem Vergaberecht richten muss. Das würde eine EU-weite Ausschreibung der Standplätze für die beiden Zelte – das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt – bedeuten, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. Die Mediengruppe «Münchner Merkur/tz» hatte darüber berichtet.

Die Frage, ob die Zeltvergabe unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt, muss nun die Vergabekammer Südbayern klären. Dort ging vergangene Woche der Antrag auf vergaberechtliche Nachprüfung der WE Gutshof GmbH ein, deren Geschäftsführer der Wirt Alexander Egger ist. Er selbst war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Keine unmittelbare Rechtswirkung für andere Zelte und Feste

Eine Entscheidung soll laut Regierung von Oberbayern gemäß den gesetzlichen Vorgaben binnen fünf Wochen ergehen. Wie es auch immer ausgeht: «Für andere Standplätze auf dem Oktoberfest oder für andere Volksfeste hat eine Entscheidung der Vergabekammer keine unmittelbaren Rechtswirkungen», erläuterte die Regierung von Oberbayern. Die Stadt München vergibt die Zelte bisher nach einem Punktesystem, das gelegentlich kritisiert und von der Stadt immer wieder angepasst wurde.

Die Sprecher der großen Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, warnten im Fall einer EU-weiten Ausschreibung vor einem Verlust von Tradition. Das Oktoberfest sei in seiner mehr als 200-jährigen Geschichte zu einem einzigartigen und schützenswerten Kulturgut geworden. Das dürfe nicht persönlichen Interessen geopfert werden.

«Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden», sagte Schottenhamel, dessen Zelt von dem Antrag direkt betroffen ist. In dem ältesten Wiesnzelt, seit 1867 in Händen der Familie Schottenhamel, wird das Volksfest traditionell vom Oberbürgermeister mit dem Anzapfritual eröffnet.

Egger und seine Frau betreiben seit Jahren ein kleines Zelt auf der Wiesn. Das Ehepaar hatte sich im Januar für das Paulaner-Zelt oder die Bräurosl beworben, beides große Zelte.


Bildnachweis: © Felix Hörhager/dpa
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