19. Januar 2026 / Aus der Welt

Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Urteil erwartet

Marode Schienen ließen vor mehr als drei Jahren einen Zug bei Garmisch-Partenkirchen entgleisen. Hätten Bahn-Mitarbeiter die tödliche Katastrophe verhindern können? Das entscheidet nun das Gericht.

Fünf Menschen kamen bei dem Unglück ums Leben. (Archivbild)
Veröffentlicht am 19. Januar 2026 um 04:30 Uhr

5 Menschen sind gestorben und mehr als 70 wurden verletzt: Vor dreieinhalb Jahren entgleiste ein Zug bei Garmisch-Partenkirchen. Heute wird im Prozess um den tödlichen Unfall von Burgrain das Urteil erwartet. Das Landgericht München II muss die Frage beantworten, ob zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn das Unglück auf maroden Schienen mit verursacht haben. 

Das droht den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft München II hat Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Für den Fahrdienstleiter forderte sie ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

Das wird dem Bezirksleiter vorgeworfen

Die Staatsanwältin sieht bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg. Eine Erneuerung der Schienen an der Unglücksstelle sei immer wieder verschoben worden, die Dokumentation der Schäden chaotisch gewesen. 

«Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. «Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit.» Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich wegen knapper Kassen und Personalmangels vor allem eine «Mangelverwaltung» gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen. 

Die Verteidiger des Angeklagten bestreiten eine Pflichtverletzung ihres Mandanten und dass der Unfall von ihm hätte verhindert werden können. 

Das soll der Fahrdienstleiter falsch gemacht haben

Bei dem Fahrdienstleiter sieht die Staatsanwaltschaft lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet, der an der späteren Unfallstelle «richtig durchgeschüttelt», worden sei, wie die Staatsanwältin ausführte. «Da ist irgendwo ein Schlenker da drin, da hüpft der Zug richtig», hatte er in einem Funkspruch gesagt, der im Prozess mehrfach abgespielt und zu einem der Hauptbeweismittel wurde. 

Der Fahrdienstleiter schrieb die betroffene Strecke auf einen Zettel und kann heute nach eigenen Angaben nicht mehr sagen, warum er nichts weiter unternahm. Seine Verteidiger stellen allerdings infrage, ob eine Meldung seinerseits überhaupt Konsequenzen gehabt und den Unfall hätte verhindern können. 

Der Mann verspüre moralische Schuld, sagte sein Anwalt. Dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Das Verfahren könne «aus unserer Sicht nur mit einem Freispruch enden». 

Beide Angeklagte zeigten sich ergriffen und sehr betroffen über das Unglück. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.


Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
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